– Erwartungen an Bundestag und Bundesregierung Oktober 2013 –
Bereits im Mai 2011 forderte der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte die Bundesregierung auf, ihre Politik bezüglich Auslandsinvestitionen mit diesen Rechten in Einklang zu bringen. Im November 2012 hat der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung zudem in einer Stellungnahme von der Bundesregierung gefordert, Aspekte nachhaltiger Entwicklung stärker zu berücksichtigen, Atomkraftwerke und die Produktion nuklearer Brennelemente nicht mehr mit Hermesbürgschaften zu fördern und über deren Vergabe gegenüber dem Bundestag transparenter zu werden. Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die 2011 vom UN-Menschenrechtsrat1 einstimmig angenommen wurden und die menschenrechtlichen Pflichten von Staaten bezüglich Unternehmen konkretisieren, verweisen explizit auf die Außenwirtschaftsförderung als einen Bereich, in dem zusätzliche Schritte nötig sind, um der staatlichen Schutzpflicht für die Menschenrechte nachzukommen.
Bundestag und Bundesregierung sind daher dringend gefordert, nach der Bundestagswahl die Prüf- und Vergabekriterien für die Außenwirtschaftsförderung unter menschenrechtlichen, sozialen, entwicklungspolitischen und ökologischen Gesichtspunkten zu überarbeiten und gesetzlich zu regeln.
Download