Nichtregierungsorganisationen begrüßen die geplanten Verschärfungen des Kartellrechts, insbesondere die Möglichkeit, Unternehmen zu entflechten. Angesichts der Konzentration ökonomischer Macht und von außergewöhnlich hohen Unternehmensgewinnen ist es richtig, dem Kartellamt mehr Befugnisse zu geben.
Das Wirtschaftsministerium plant, dass das Bundeskartellamt nach einer sogenannten Sektoruntersuchung den Verkauf von Unternehmensteilen anordnen kann. “Kartellbehörden müssen in schwerwiegenden Fällen übermächtige Konzerne entflechten, das heißt aufspalten können. Denn die Konzentration von wirtschaftlicher Macht schadet der Demokratie, der Gesellschaft und auch der Wirtschaft. Wenn wenige Konzerne Märkte kontrollieren, können sich diese einseitig ökonomische Vorteile verschaffen, die Politik in ihrem Sinne beeinflussen und soziale und ökologische Kosten auf die Gesellschaft abwälzen. Das muss verhindert werden”, so Nelly Grotefendt vom Forum Umwelt und Entwicklung für die ‘Initiative Konzernmacht beschränken’. “Wichtig ist, dass die Entflechtung missbrauchsunabhängig erfolgen kann, das muss in der konkreten Ausgestaltung sichergestellt sein.”
Die Vorschläge des BMWK sehen auch vor, dass bei Wettbewerbsverstößen wirtschaftliche Vorteile leichter abgeschöpft werden können. “Das kann ein Baustein sein, um Übergewinne abzuschöpfen und um von vornherein abschreckend zu wirken. Zugleich ersetzt dies nicht eine umfassendere steuerpolitische Lösung, etwa durch eine Übergewinnsteuer”, so Franziska Humbert, Expertin für Wirtschaft und Menschenrechte bei Oxfam Deutschland.
Wichtig sei nun, dass die Politik Kurs hält und sich nicht von den erwartbaren Gegenreaktionen von Großunternehmen und nahestehenden Wirtschaftsverbänden wie dem BDI beeindrucken lässt. “Gute Wirtschaftspolitik heißt nicht, primär die Interessen der großen Unternehmen im Blick zu haben, sondern das Gemeinwohl und die Gesamtstruktur der Wirtschaft”, erklärt Max Bank von LobbyControl.
Nach den Vorstellungen der NGOs sollte die Bundesregierung noch weiter gehen. Ein Verfahren für eine missbrauchsunabhängige Entflechtung sei auch ohne Sektoruntersuchung sinnvoll. Auch eine Integration einer Entflechtungsmöglichkeit in Artikel 19(a) über Plattformen mit überragender marktübergreifender Bedeutung wäre denkbar. Generell sollte die Fusionskontrolle weiter gestärkt und die Schwellen für die Annahme einer marktbeherrschenden Stellung gesenkt werden.
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