– Warum verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten notwendig und machbar sind – Eine Auseinandersetzung mit Argumenten seitens der deutschen Industrie –
Am 16. Juni 2011 verabschiedete der UN-Menschenrechtsrat in seiner Resolution 17/4 die „Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ einstimmig. Diese fordern Wirtschaftsunternehmen explizit zur globalen Wahrung der Menschenrechte auf. Entsprechend müssen Unternehmen verhindern, durch eigene Tätigkeiten Menschenrechtsverletzungen zu verursachen oder zu diesen beizutragen. Darüber hinaus müssen sich Unternehmen bemühen, „negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu verhüten oder zu mindern, die auf Grund einer Geschäftsbeziehung mit ihrer Geschäftstätigkeit, ihren Produkten oder Dienstleistungen unmittelbar verbunden sind, selbst wenn sie nicht zu diesen Auswirkungen beitragen“. Hieraus ist eine Verantwortung im Rahmen der Liefer- oder Wertschöpfungskette abzuleiten, die über die direkten Zulieferer und die eigene Tätigkeit hinausgeht.
Zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien erarbeitet die deutsche Bundesregierung derzeit auf Grundlage eines breiten Konsultationsprozesses mit Verbänden, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft einen Nationalen Aktionsplan (NAP). Im Rahmen dieses Prozesses überprüft die deutsche Bundesregierung unter anderem auch, inwiefern diese Leitprinzipien Änderungen im deutschen Recht, beispielsweise in Bezug auf eine verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflicht entlang der Lieferkette, erfordern.
Trotz einiger politischer Entwicklungen und dem kontinuierlichen Einfordern von Sorgfaltspflichten von Seiten der Zivilgesellschaft 11 sowie der aktiven Mitwirkung der Industrie bei der Erstellung der OECD Leitlinien, blockiert die deutsche Industrie die Einführung von verbindlichen nationalen und europäischen Regelungen. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist die EU-Regulierung zu Konfliktmineralien, in dessen Prozess sich auch deutsche Industrieverbände (wie der BDI, VDA oder ZVEI) gegen verbindliche umfassende, transparente und effektive Implementierungen von Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten positioniert haben.12 Nach dem Beschluss des Europaparlaments zur Regulierung von Konfliktmineralien im Mai 2015, soll der Gesetzesentwurf im Trilog mit dem Europäischen Rat beschlossen werden.
Vor diesem Hintergrund greift das vorliegende Papier Argumente der deutschen Industrie auf und zeigt, warum verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen sowohl notwendig als auch umsetzbar sind.
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