von:
Leitstelle Geschlechtergerechtigkeit und Nachhaltigkeit
Deutscher Naturschutzring
WECF – Women in Europe for a Common Future
LIFE – Frauen entwickeln Ökotechnik e.V.
AG Frauen im Forum Umwelt und Entwicklung
NRO FrauenForum/WOMNET – Frauennetzwerkstelle
Frauen in Naturwissenschaft und Technik e.V.
Netzwerk Vorsorgendes Wirtschaften
Berlin/Frankfurt a.M., Dezember 2004
RückblickÂ
Auf der 4. UN-Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking (4. WFK) haben sich 188 Staaten auf eine gemeinsame Aktionsplattform “Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden” geeinigt, die als frauen-politische Leitlinie für das zukünftige Handeln gelten sollte. Seither hat sich die Situation für Frauen nicht wesentlich verbessert, sondern in vielen Bereichen weltweit eher verschärft. Gleichzeitig ist auf der Ebene internationaler Konferenzen und Zusammenkünfte schon seit Jahren zu beobachten, dass der Themenbereich “Frauen, Frauenrechte, Gleichberechtigung, Geschlechtergerechtigkeit” auf der allgemeinen Agenda an Wichtigkeit verliert und zunehmend Gegenwind erfährt. In Diskussionen zu den bestimmenden Themen Globalisierung, Weltwirtschaft, Terrorismus und Krieg werden Genderaspekte weitgehend ignoriert, häufig kann sogar eine dezidiert feindliche Stimmung gegenüber Gleichberechtigungsthemen ausgemacht werden. Vor diesem Hintergrund haben die Vereinten Nationen von der Durchführung einer 5. UN-Weltfrauenkonferenz im Jahr 2005 Abstand genommen, weil erhebliche Rückschritte hinter die Beschlüsse von Peking zu befürchten gewesen wären. Stattdessen wird es auf der regulären Sitzung der Commission on the Status of Women (CSW) im Frühjahr 2005 eine Ãœberprüfung der Umsetzung der Aktionsplattform geben.
Die vorliegende Stellungnahme bezieht sich ausschließlich auf die Umsetzung des Kapitel K “Frauen und Umwelt” der Aktionsplattform in Deutschland und knüpft an die Arbeitsgruppe 12 ‚Frauen und Umwelt’ an, die im Frauenministerium zur Vorbereitung der 4. WFK eingerichtet wurde. Die Stellungnahme wurde auf einem Workshop, organisiert von genanet – Leitstelle Geschlechtergerechtigkeit und Nachhaltigkeit, diskutiert und in der vorliegenden Fassung verabschiedet. Die Forderungen wurden in der Erwartung formuliert, einen Beitrag zur nachhaltigen und effektiven Umsetzung des Kapitels K in Deutschland zu leisten. Von der Bundesregierung wird die zügige Einleitung entspre-chender Schritte erwartet.
1. Veränderung institutioneller Strukturen zur Erhöhung des Frauenanteils und Einbeziehung weiblicher Fachleute und Wissenschaftlerinnen in umweltrelevante BereicheÂ
Was sagt die Aktionsplattform im Kapitel K zu diesem Themenbereich?
Zielsetzung ist die “Sicherstellung von Chancen für Frauen zur Mitwirkung an umweltpolitischen Entscheidungen auf allen Ebenen, unter anderem durch die Wahrnehmung von Management-, Konzeptions- und Planungsaufgaben und durch die Durchführung und Beurteilung von Umweltprojekten” (Art. 253 a) sowie die “Erarbeitung von Strategien und Mechanismen zur Erhöhung des Frauenanteils als Entscheidungsträgerinnen, Planerinnen, Wissenschaftlerinnen, Managerinnen und technische Beraterinnen sowie denen, die als Nutznießerinnen an der Planung, Ausarbeitung und Umsetzung von politischen Maßnahmen und Programmen zur Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und zum Schutz und zur Erhaltung der Umwelt mitwirken” (Art. 254 d).
Was wurde wie in Deutschland in diesem Bereich umgesetzt? Welches waren fördernde, welches hemmende Faktoren?
Der Anteil von Frauen in den Bundesbehörden wurde zwar erhöht, trotzdem finden sich nach wie vor weit weniger Frauen in den oberen Management- und Entscheidungsfunktionen als Männer. Auf der Ebene politischer Funktionen (Minister und StaatssekretärInnen) findet sich zwar im BMU eine 50% Frauenquote, auf der Verwaltungsebene wird aber nur eine von 7 Abteilungen von einer Frau geleitet, im UBA einer von 6 Fachbereichen. Bei den Umweltverbänden ist die Situation noch eklatanter: nur 4 von 97 Umweltverbänden werden von Frauen geführt. Bei der Besetzung von Gremien im Einflußbereich des Bundes hat sich zwischen 1990 und 2001 der Frauenanteil zwar mehr als verdoppelt (im Schnitt aller Ministerien: von 7% auf 15,9%; BMU: von 2% auf 9,8%), ist aber immer noch weit von einer paritätischen Besetzung entfernt. Das im Gesetz über die Berufung und Entsendung von Frauen und Männern in Gremien im Einflussbereich des Bundes (Bundesgremienbesetzungsgesetz – BGremBG) formulierte Ziel der “gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien” (Abschnitt 1, § 1) wurde bislang nur unzureichend umgesetzt: Im Nachhaltigkeitsrat beispielsweise sind nur drei von 22 Mitgliedern Frauen.
Hemmende Faktoren: Frauen fehlen nach wie vor die informellen Strukturen (z.B. Netzwerke), die bei Besetzungen von Gremien und Stellen von Bedeutung sind. Zusätzlich führt die bestehende männliche Dominanz in Entscheidungspositionen/-gremien dazu, dass Besetzungskriterien sich eher an männlichen Qualifikationen orientieren. Der eklatante Mangel an Kinderbetreuungseinrichtungen und an Vätern, die zur Übernahme der Elternarbeit bereit sind, tun ein Übriges, um Frauen von Führungspositionen fern zu halten.
Fördernde Faktoren: Frauenförderpläne haben ebenso wie das BGremBG und das Bundesgleichstellungsgesetz zu einer verbesserten Wahrnehmung des Problems und letztlich auch zu Erhöhung des Frauenanteils im öffentlichen Dienst geführt – wenngleich nach wie vor erheblicher Handlungsbedarf besteht. In den Verbänden greifen diese Gesetze nicht, weshalb es dringend freiwilliger Vereinbarungen bzw. Selbstverpflichtungen bedarf, um dem Gesetzesauftrag der Gleichstellung nachzukommen.
Was muss getan werden, um die Umsetzung in Zukunft effektiver und nachhaltiger zu gestalten?
- Bei der Besetzung von Führungspositionen im öffentlichen Dienst muss Genderkompetenz als maßgebliches Auswahlkriterium angewandt werden. Vorhandene Führungskräfte (Männer wie Frauen) müssen Genderaspekten gegenüber sensibilisiert werden, z.B. durch obligatorische Gendertrainings.
- Bei der Besetzung von Gremien (v.a. Sachverständigenrat für Umweltfragen, wissenschaftlicher Beirat für globale Umweltveränderungen, Nachhaltigkeitsrat) müssen besondere Anstrengungen unternommen werden, qualifizierte Frauen zu benennen. Die Besetzungsverfahren müssen transparent sein, Genderkompetenz sollte von allen KandidatInnen nachgewiesen werden. Angestrebt werden sollte ein Frauenanteil von mind. 40% bis 2010.
- Bei allen Anhörungen (z.B. zu Gesetzesnovellierungen oder neuen umweltpolitischen Konzepten und Programmen) müssen Frauenverbände und -organisationen und/oder GenderexpertInnen ein-bezogen und angehört werden.
- Umweltverbände müssen eine institutionelle Genderpolitik formulieren, d.h. im Bereich der Personalpolitik, der inhaltlichen Ausgestaltung der Themen und Projekte sowie im Leitbild bzw. in den Grundsatzprogrammen des Verbandes Geschlechtergerechtigkeit als Ziel formulieren und Schritte zur Zielerreichung definieren. Hierfür ist das politische Klima zu schaffen und das Ziel mit klaren Arbeitsaufträgen zu kommunizieren.
- Bei der Besetzung von Führungspositionen in Umweltverbänden sind Zielvereinbarungen zur Erhöhung des Frauenanteils zu treffen, Genderkompetenz ist als Auswahlkriterium anzuwenden. Vorhandene Führungskräfte müssen für Genderaspekte sensibilisiert werden.
- Umweltverbände sollen durch regelmäßige Erhebung und Veröffentlichung ihrer Mitglieder- und Entscheidungsstrukturen bezüglich der Geschlechterzusammensetzung für mehr Transparenz sorgen.
2. Maßnahmen, Methoden und Instrumente zur Einbeziehung der Genderperspektive und Umsetzung des Gender Mainstreaming
Was sagt die Aktionsplattform im Kapitel K zu diesem Themenbereich?
An mehreren Stellen wird in der Aktionsplattform der Aspekt der Integration der Genderperspektive in Politikgestaltung und -umsetzung angesprochen. Hier geht es sowohl um die Durchführung konkreter Maßnahmen, als auch zentral um die (Weiter-)Entwicklung von Methoden und Instrumenten, die sowohl bei der Planung einer Maßnahme oder eines Gesetzes als auch im Verlauf der Umsetzung die Integration der Genderperspektive garantieren.
Was wurde in Deutschland in diesem Bereich umgesetzt? Welches waren fördernde, welches hemmende Faktoren?
Die Strategie des Gender Mainstreaming (GM), die die Integration der Genderperspektive auf allen Entscheidungsebenen und in allen politischen Programmen und Maßnahmen vorsieht, wurde als durchgängiges Leitprinzip in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Ministerien verankert. Zu dessen Umsetzung wurde eine Interministerielle Arbeitsgruppe GM mit koordinierender Funktion eingerichtet, und in allen Ministerien wurden Pilotprojekte durchgeführt.
Im BMU wurde als Pilotvorhaben zum Gender Mainstreaming das Instrument des Gender Impact Assessment (GIA) für den Umweltbereich weiterentwickelt. Der in diesem Rahmen entwickelte “Prototyp” hat Eingang gefunden in die Arbeitshilfe zu § 2 GGO: ‚Gender Mainstreaming bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften’ (Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung), die für Rechtssetzungsvorhaben angewendet werden soll. Weiter wurde eine Implementierungsstruktur aufgebaut, die die Grundlage für die umfassende Einbindung von Gender Mainstreaming in den Arbeitsprozess im BMU bilden soll. Im UBA wurde in den letzten 3 Jahren das Projekt “Geschlechterverhältnisse und Nachhaltigkeit” durchgeführt, das die Integration der Geschlechterperspektive in die Facharbeit des UBA zum Ziel hatte und dort die entsprechenden Strukturen aufgebaut hat. Allerdings ist man auch hier von einer dauerhaften und durchgängigen Verankerung noch weit entfernt.
Bund, Länder und Kommunen:
Hemmende Faktoren: Die Umsetzung des GM ist immer noch stark vom persönlichen Einsatz einzelner Personen abhängig. In Abteilungen, in denen diese fehlen – das sind häufig die eher technisch dominierten Bereiche wie z.B. Energie oder Klimaschutz – gibt es entsprechend auch keine Aktivitäten zur Integration der Geschlechterperspektive Erschwert wird die Situation zum einen dadurch, dass nur wenig Daten zu Genderaspekten in den verschiedenen Umweltbereichen zur Verfügung stehen, weshalb eine Genderrelevanz schwer nachzuweisen ist, zum anderen dadurch, dass in aller Regel keine oder zu wenig zeitliche und finanzielle Ressourcen für die Bearbeitung der Genderperspektive bereitgestellt werden.
Fördernde Faktoren: Mit verschiedenen GIA-Erprobungen und Pilotprojekten im BMU und UBA konnte aufgezeigt werden, dass die Integration von Genderaspekten den Blick für andere Fragestellungen öffnet. Damit wird auch die Qualität von Umweltmaßnahmen verbessert und die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit kann gezielter adressiert werden. Dies unterstreicht die wichtige Rolle, die Pilotprojekte spielen können. Gleichzeitig muss aber für die entsprechende Datenbasis gesorgt werden. Der Aufbau unterstützender und vernetzender Strukturen (genanet – Leitstelle Geschlechtergerechtigkeit und Nachhaltigkeit, womnet – Frauennetzwerkstelle internationale Frauenpolitik) half, Positionen aus der Genderperspektive zu entwickeln, Lobbyarbeit zu betreiben und die Ergebnisse zu verbreiten.
Zusätzlich wurden im Rahmen der Verbändeförderung vom BMU und UBA Projekte finanziert, die der Unterstützung dieser Prozesse und/oder der Umsetzung des GM auf Verbandsebene dienen. Auf Ebene der Umweltverbände hat sich das GM bisher noch nicht etabliert. Durch regelmäßig stattfindende Gespräche des BMU mit den Umweltverbänden zu Gender Mainstreaming in Verbindung mit Schwerpunktthemen (z.B. Energie, Chemikalien, ) soll diese Situation verbessert werden.
Umweltverbände:
Hemmende Faktoren: In einer Studie des Deutscher Naturschutzring ,Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände (DNR) e.V. haben sich zum einen deutliche Rezeptionsblockaden für das Geschlechterthema gezeigt: Geschlechteraspekte werden als sekundär, unwichtig oder nicht zur Sache gehörend betrachtet, Erkenntnisse der Gender- und Frauenforschung als nicht relevant für den eigenen (naturwissenschaftlichen) Arbeitszusammenhang gesehen. Zum anderen zeigt sich in den Umweltverbänden mit ihren männlich dominierten Entscheidungsstrukturen und -positionen eine strukturelle Rigidität, die Innovationen und Veränderungsprozessen entgegenwirkt.
Auf Seiten der Frauenverbände ist umgekehrt die Beschäftigung mit den Themen Umwelt und Nachhaltigkeit selten. Das hat zur Folge, dass die Basis bzw. die Kraft für die Durchsetzung von Forderungen zur Geschlechtergerechtigkeit in Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik eher schmal geblieben ist.
Fördernde Faktoren: Es gibt Ansätze, vorbildliche Einzelprojekte oder aktive Einzelpersonen, durch die Geschlechterfragen thematisiert werden. Hier ist vom gerade angelaufenen “Gender Greenstreaming”-Projekt des DNR zu erwarten, dass Wege und Instrumente aufgezeigt werden, wie die Strukturen verändert werden können und das Beharrungsvermögen gegenüber Geschlechtergerechtigkeit in Umwelt- und Naturschutzverbänden aufgelöst werden kann.
Was muss getan werden, um die Umsetzung in Zukunft effektiver und nachhaltiger zu gestalten?
- Alle Ministerien sollen ihre Verpflichtungen zum Gender Mainstreaming stärker verankern und breiter umsetzen. Hierzu sind weiterhin Projekte notwendig, die Genderaspekte und Genderrelevanz aufarbeiten und aufzeigen. Die interministerielle Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming muss eine Institution schaffen, die die Umsetzung des Gender Mainstreaming beobachtet, kommuniziert und öffentlich transparent macht. Darüber hinaus sind vorhandene außerministerielle Strukturen zur Unterstützung des Gender Mainstreaming im Umweltbereich und zur Vernetzung der GenderexpertInnen finanziell zu stabilisieren und zu institutionalisieren.
- Gender Budgeting muss als Instrument weiter entwickelt und im Umweltbereich eingesetzt werden. Alle öffentlichen Finanzströme sind auf ihre Wirkungen auf die Geschlechterverhältnisse zu analysieren. Diese Analyse ist auch auf bei den MittelempfängerInnen bzw. für die Verwendung vorzunehmen. Die Ergebnisse der Analysen sind zu veröffentlichen.
- Die Durchführung von Genderanalysen und die Integration der Genderperspektive muss selbstverständlicher und integraler Bestandteil der Arbeit von Umweltorganisationen werden. Öffentliche Förderung ist an deren nachweisliche Umsetzung zu knüpfen.
- In allen umweltrelevanten Institutionen sind Ziele für die Integration der Genderperspektive zu formulieren, über ein funktionales Monitoringsystem zu beobachten und wo nötig, korrektiv ein-zugreifen.
3. Forschung und Entwicklung
Was sagt die Aktionsplattform im Kapitel K zu diesem Themenbereich?
“Die Regierungen haben ihre Verpflichtung auf die Schaffung eines neuen Entwicklungsparadigmas bekundet, das ökologische Bestandsfähigkeit, die Gleichstellung der Geschlechter und Gerechtigkeit innerhalb der Generationen und zwischen diesen zu einem neuen Ganzen zusammenfügt” (Art. 248). Angemahnt wird u.a. die “Einbeziehung der Ergebnisse geschlechtsspezifischer Forschung in die allgemeine Politik im Hinblick auf die Schaffung menschlicher Siedlungen” (Art. 256 e), die Sicherstellung angemessener Untersuchungen darüber, ob und wie Frauen der Umweltzerstörung und Umweltgefahren besonders ausgesetzt sind (Art. 256 c) sowie die Analyse der strukturellen Zusammenhänge zwischen Geschlechterbeziehungen, Umwelt und Entwicklung in verschiedenen Umweltbereichen (z.B. Landwirtschaft, Klima, Wasser). Zur Unterstützung fordert die Aktionsplattform den “Aufbau geschlechtsspezifischer Datenbanken, Informations- und Ãœberwachungssysteme und partizipativer handlungsorientierter Forschung, Methoden und Politikanalysen, in Zusammenarbeit mit Hochschuleinrichtungen und örtlichen Forscherinnen…” (Art. 258 b).
Was wurde in Deutschland in diesem Bereich umgesetzt? Welches waren fördernde, welches hemmende Faktoren?
Die Erarbeitung wie auch die erste Fortschreibung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat theoretisch die Chance eröffnet, Umwelt, Geschlechtergerechtigkeit und zukunftsfähige Entwicklung zu verbinden, die aber nicht in erwünschtem/gefordertem Ausmaß genutzt wurde. Die Ignoranz gegenüber Geschlechtergerechtigkeit zeigte sich bereits bei der Besetzung des Nachhaltigkeitsrates durch das federführende Bundeskanzleramt. Bei der ersten Fortschreibung und dem zu diesem Zweck durchgeführten Dialogprozess wurden von Seiten des BMU Genderorganisationen/-expertinnen einbezogen. Von genanet – Leitstelle Geschlechtergerechtigkeit und Nachhaltigkeit, wurden Positionspapiere zu den verschiedenen Themenbereichen der Nachhaltigkeitsstrategie erarbeitet und verbreitet, die sich im Fortschrittsbericht aber nur noch an marginalen Stellen wiederfinden.
Im Bereich der Forschung gab es vor allem in den Sondierungsprojekten zur sozial-ökologischen Forschung positive Ansätze, die sich aber im Hauptprogramm nicht mehr entsprechend fortgesetzt haben.
Hemmende Faktoren: Auch bei der sozial-ökologischen Forschung ist die Diskrepanz zwischen den auf dem Papier formulierten Ansprüchen und der praktischen Umsetzung groß: Nur wenige der Projekte integrieren Genderaspekte durchgehend, in einigen werden vereinzelt Genderaspekte integriert (z.T. wird die Expertise an Externe delegiert), oft aber werden sie negiert und auch vom Geldgeber nicht entsprechend der Programmatik eingefordert.
Fördernde Faktoren: Vom BMU/UBA wird seit 2003 die Leitstelle ´Geschlechtergerechtigkeit und Nachhaltigkeit´ gefördert, die eine verbesserte Vernetzung, Positionsentwicklung und Unterstützung der Geschlechterperspektive in Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik ermöglicht.
Vom BMBF wurden Förderprogramme im Bereich der sozial-ökologischen und Nachhaltigkeitsforschung eingerichtet, bei denen Geschlecht als eine analytische Kategorie verankert ist. Auf Ebene der Länder gab bzw. gibt es vereinzelt Programme im Bereich der Frauen- und Geschlechterforschung, in denen aber leider nur selten Projekte mit direktem Bezug zur Umwelt-/Nachhaltigkeitsthematik gefördert werden.
Von der Bundesregierung wurden im Rahmen der Intermininisteriellen Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming (IMA) eine Reihe von Arbeitshilfen entwickelt, u.a. zur Integration der Genderperspektive in die Ressortforschung. Bei verpflichtender Anwendung dieser Arbeitshilfe in der Umweltforschung (z.B. UFOPLAN) ist davon eine Verbesserung der bisher problematischen Datenlage zu Geschlechterverhältnissen und Umwelt/Nachhaltigkeit zu erwarten.
Was muss getan werden, um die Umsetzung in Zukunft effektiver und nachhaltiger zu gestalten?
- Eine gendersensible Umweltforschung ist konzeptionell weiter zu entwickeln und in den verschiedenen Themenfeldern zu konkretisieren, insbesondere auch im Hinblick darauf, wie sich die Genderperspektive auf die Formulierung von Problemstellungen und Forschungsfragen sowie Forschungsprogrammen auswirkt.
- Es müssen institutionelle Strukturen und institutionalisierte Verfahren geschaffen werden, die garantieren, dass Genderforschungsergebnisse in die Politikgestaltung einfließen und Forschungsergebnisse der gendersensiblen Umweltforschung breit kommuniziert werden. Hierfür sind ent-sprechende Ressourcen bereit zu stellen.
- Im weiteren Prozess der Fortschreibung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie müssen die aus der Geschlechterperspektive erarbeiteten Positionen zu Umwelt-/Nachhaltigkeitsthemen Berücksichtigung finden, GenderexpertInnen und Frauen-/Gender-NRO explizit in den Gestaltungsprozess einbezogen werden. Hierfür ist eine entsprechende Strategie zu entwickeln. Ein Monitoringsystem sollte entwickelt werden, das BürgerInnen, NRO, Interessengruppen etc. eine Überprüfung der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie aus der Genderperspektive erlaubt.
- Vom BMU und anderen umweltrelevanten Ministerien unterstützte Forschungsprojekte müssen Geschlechteraspekte dezidiert integrieren und untersuchen. Personenbezogene Daten müssen geschlechterdisaggregiert erhoben und ausgewertet werden. Darüber hinaus sollten gezielt Genderforschungsprojekte mit dafür festgelegten Finanzmitteln gefördert werden. Im Sinne der Qualitätssicherung müssen Kriterien entwickelt werden, anhand derer eine umfassende Integration der Genderperspektive überprüft werden kann. Eine Institutionalisierung der Genderforschung sowie (Nachwuchs-)Förderung an der Schnittstelle Gender & Environment/Nachhaltigkeit sind notwendig.
- Die Förderung außeruniversitärer Forschungsinstitutionen muss abhängig gemacht werden von der nachweislichen Umsetzung des Gender Mainstreaming (inhaltlich wie strukturell) und dem Nachweis von Genderkompetenz.
- Lehrinhalte der technischen Disziplinen müssen neu konzipiert werden. Im Sinne des Nachhaltigkeitsgedankens müssen eng auf eine Disziplin ausgerichtete Studien- und Ausbildungsgänge (wieder) interdisziplinärer gestaltet werden, Theorie mit Praxis, Alltagserfahrung mit traditionellen Kenntnissen gekoppelt und letztere aufgewertet werden. Technische und naturwissenschaftliche Inhalte müssen mit soziologischen und ökologischen verknüpft werden.
- Forschungsprogramme, die die (Weiter-)Entwicklung alternativer Gesellschafts- und Wirtschaftsformen jenseits des Wachstums- und Entwicklungsparadigmas sowie die strukturellen Zusammenhänge zwischen Geschlechterbeziehungen und Erzeugung von Nachhaltigkeits-/Umweltproblemen (z.B. beim Themenfeld Verkehr) zum Thema haben, müssen besonders unterstützt werden.
4. Bildung
Was sagt die Aktionsplattform im Kapitel K zu diesem Themenbereich?
Die Aktionsplattform fordert eine “Erleichterung und Verbesserung des Zugangs von Frauen zu Informationen und Bildung, speziell im Bereich von Wissenschaft, Technik und Wirtschaft” ein (Art. 253 b). Aber auch im Bereich der Wissensgenerierung müssen Frauen stärker beteiligt werden (s. Punkt 2).
Was wurde in Deutschland in diesem Bereich umgesetzt? Welches waren fördernde, welches hemmen-de Faktoren?
Grundsätzlich ist in Deutschland der Zugang zu Bildung und Informationen formal gleichberechtigt, insgesamt haben Mädchen/Frauen in der Bundesrepublik inzwischen sogar einen höheren Bildungsstandard als Jungen/Männer: Sie haben die besseren Noten und die höheren Schul-/Bildungsabschlüsse. Dies hat sich bisher aber nicht auf die Besetzung der höheren Positionen des Arbeitsmarktes niedergeschlagen.
Speziell technische Berufe und den Zugang zum Internet betreffend gibt es nach wie vor gravierende Geschlechterunterschiede. Trotz einer Vielzahl von Projekten zur Motivation von Mädchen/Frauen für technische Berufe ist Deutschland in diesem Bereich nach wie vor Schlusslicht in der Europäischen Union und auch weltweit eher im unteren Drittel zu finden. Frauen haben zwar zunehmend Zugang zum Internet, die Schere zwischen Männern und Frauen wird dabei nach einigen Jahren der Angleichung derzeit wieder größer. Unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten des Internets und fehlende gezielte Ansprache von Frauen, um deren Aufmerksamkeit zu wecken, führen de facto zu unterschiedlicher Informiertheit.
Hemmende Faktoren: Bislang gibt es wenige Untersuchungen, die unter strukturellen Gesichtspunkten (Lehrinhalte und -materialien, Lehrmethoden, Lehrpersonal, Organisation des Lern-/Lehrbetriebs etc.) den unterschiedlichen Zugang von Frauen und Männern zu technischen Berufen untersuchen. Es fehlen Modelle, die tatsächlich an den Ursachen angreifen bzw. bereits Bekanntes umsetzen (z.B. haben Frauen größeres Interesse an technischen Disziplinen, wenn diese in einen ökologischen Kontext gestellt werden).
Fördernde Faktoren: Partiell geschlechtersegregierter Unterricht kann Mädchen bei der Ausübung ihrer Interessen unterstützen. Ebenso zeigt die zunehmende Wahrnehmung der Möglichkeiten des Girls’ Day, dass Rollenmodelle und praktische Erkundungen positive Einflüsse auf Berufswahlmöglichkeiten haben. Die Vernetzung und gegenseitige Unterstützung in Berufsgruppenorganisationen (z.B. Frauen in Naturwissenschaft und Technik – NUT e.V., Deutscher Ingenieurinnnenbund – dib) trägt dazu bei, traditionelle Rollenvorstellungen- und Berufsbilder aufzuweichen.
Was muss getan werden, um die Umsetzung in Zukunft effektiver und nachhaltiger zu gestalten?
- Der Festschreibung von “geschlechtertypischen” Berufen muss grundsätzlich entgegengewirkt werden. Dies bedeutet auch, sog. “Frauenberufe” für Jungen und Männer zugänglich und attraktiv zu machen. Damit muss schon in Kindergarten und Schule begonnen werden, es muss aber auch grundsätzlich über eine (Neu-)Bewertung von Arbeit (z.B. technische versus soziale Arbeit) nach-gedacht werden.
- Genderqualifikation muss bereits in der LehrerInnen- und ErzieherInnenausbildung vermittelt, Gender- und Umweltinhalte in die Lehrpläne aufgenommen werden und verstärkt über praxisorientiertes Lernen “begreifbar” gemacht werden.
- Lebenslanges Lernen durch Auflockerung der voneinander getrennten Bildungsabschnitte sollte weiterhin und kontinuierlich durch gezielte Finanzierung unterstützt werden (Kinder lernen an Politikorten, RentnerInnen in der Schule, Grandma-Day als Projektidee zur Weitergabe von “generationenspezifischem” Wissen z.B. über nachhaltigen Konsum, Hausfrauenuniversität). In bestehende “Bildung für Nachhaltigkeit”-Programme (schulische und außerschulische) muss die Genderperspektive integriert werden.
- Alle Bevölkerungs-/Interessensgruppen müssen gleiche Zugangsmöglichkeiten zu umweltrelevanter Information haben. Um dies zu gewährleisten, muss Information (z.B. Informationsmaterial der Ministerien zu umweltrelevanten Themen) so aufgearbeitet werden, dass Inhalte, Layout und Verteilungs- und Anspracheformen keine Bevölkerungs-/Interessensgruppen implizit oder explizit ausschließen.
5. Partizipation und BürgerInnenbeteiligung
Politische Prozesse, die mit breiter BürgerInnenbeteiligung entwickelt, geplant und gestaltet werden, sind in vielerlei Hinsicht nachhaltiger: Ihre Akzeptanz in der Bevölkerung ist besser, die Qualität ist durch das Einbringen (aller) relevanten Blickwinkel, Interessen, Bedürfnisse ebenso wie Kenntnisse und Erfahrungen um ein Vielfaches höher. Grundlegend für die Glaubwürdigkeit solcher Prozesse ist die transparente und nachvollziehbare Verbindung zwischen Partizipations- und Entscheidungsprozessen. Wenn die Bevölkerung, d.h. alle relevanten Bevölkerungs- und Interessensgruppen nur “mitwirken” kann, ohne dass dies aber entscheidungsrelevant ist, wird die Beteiligung zur Farce. Die Unterstützung durch die Bevölkerung in der Umsetzungsphase und damit die Nachhaltigkeit dieser Prozesse bleiben aus .
Was sagt die Aktionsplattform im Kapitel K zu diesem Themenbereich?
In diesem Bereich wird die Mitwirkung insbesondere von Frauen bei der Benennung des Bedarfs an öffentlichen Versorgungsleistungen, Raumplanung und der Bereitstellung und Planung städtischer Infrastrukturen (Art. 253 g) angesprochen, sowie die Mitwirkung von Frauen als Nutznießerinnen (oder Betroffene) bei der Planung, Ausarbeitung und Umsetzung von politischen Maßnahmen und Programmen zur Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und zum Schutz und zur Erhaltung der Umwelt (Art. 254 d). Zentral ist die “Einbeziehung von Frauen,… ihren Perspektiven und ihrem Wissen, gleichberechtigt mit Männern, in den Entscheidungsprozeß (Art. 256 a).
Was wurde in Deutschland in diesem Bereich umgesetzt? Welches waren fördernde, welches hemmende Faktoren?
Der Prozess der Erarbeitung und Implementierung der Lokalen Agenda 21 hat in Deutschland eher zögerlich begonnen. Heute haben jedoch immerhin fast 20% aller Kommunen einen Agendabeschluss. Die Beteiligung von Frauen an diesen Entwicklungsprozessen war anfänglich nur marginal. Nach breiter Information und Unterstützung ihrer Beteiligung durch Landesministerien, lokale Frauenbüros und Frauen(umwelt)netzwerke nahm ihre Beteiligung erheblich zu. Über den derzeitigen Stand der Beteiligung von Frauen und anderen Bevölkerungs-/Interessensgruppen mangelt es leider an Daten. Hier zeigt sich deutlich, dass die für derartige Prozesse aufgebauten und kontinuierlich mit öffentlichen Mitteln geförderten Unterstützungsstrukturen (z.B. Agendatransfer, Forum Umwelt & Entwicklung) bisher kein dezidiertes Augenmerk auf Genderaspekte legen. Die Vernetzungs- und Koordinationsstrukturen der Frauen wurden eher sporadisch/diskontinuierlich gefördert, was dazu führte, dass dort gesammelte Erfahrungen verloren gingen und Daten nicht fortgeschrieben werden.
Hemmende Faktoren: Bei den LA21-Prozessen wurde eine wirklich querschnittsorientierte Bearbeitung der Nachhaltigkeitssäulen (Umwelt, Wirtschaft, Soziales, Institutionelle Bedingungen) nur sehr selten erreicht. In aller Regel beschäftigten sich die ExpertInnen aus den Bereichen Umwelt mit Umwelt, aus den Bereichen Soziales mit den sozialen Fragestellungen im Rahmen der Agenda etc. Damit wurde sowohl eine verstärkte Einbeziehung von Frauen in die Entscheidungsprozesse z.B. zur zukünftigen Energieversorgung wie auch eine Umsetzung des Gender Mainstreaming verhindert.
Vor allem hinsichtlich der öffentlichen Infrastrukturen im Bereich Energie, Verkehr, Wasser kann festgestellt werden, dass die Beteiligungsmöglichkeiten (nicht nur) für Frauen in dem Maße abnehmen wie Privatisierungen von öffentlichen Serviceleistungen zunehmen. Das hängt eng mit den Monopolisierungstendenzen zusammen, die mit der Liberalisierung der Märkte einhergehen, v.a. damit, dass Entscheidungen nicht mehr auf lokaler, sondern auf Konzernebene getroffen werden.
Fördernde Faktoren: Deutlich hat sich bei den LA21-Prozessen gezeigt, dass eine größere und ent-scheidungsrelevante Beteiligung von Frauen der finanziellen und strukturellen Unterstützung bedarf. Je stärker diese vorhanden war, desto umfassender und effektiver gestaltete sich die Mitwirkung von
Frauen. Es gibt diverse Positivbeispiele, bei denen versucht wird, die verschiedensten spezifischen Zielgruppen anzusprechen und in kommunale Planungsprozesse einzubeziehen: Diese finden sich sowohl auf der Ebene von Lokale Agenda 21-Prozessen (z.B. in Duisburg) als auch auf der Ebene von Stadt- und Regionalplanung (Beispiel Gender-Planning der Stadt Kaiserslautern). Häufig handelt es sich dabei um Forschungsvorhaben, die sicherlich Prozesse anstoßen können. Hier ist aber zu untersuchen, inwiefern sie auch über das Forschungsprojekt hinaus wirksam und dauerhaft in kommunalen Strukturen verankert werden. Als zentraler fördernder Faktor spielen gerade auf lokaler Ebene die Motivation und das Engagement einzelner Personen(-gruppen) eine große Rolle.
Was muss getan werden, um die Umsetzung in Zukunft effektiver und nachhaltiger zu gestalten?
- Alle Instrumente zur BürgerInnenbeteiligung müssen sowohl im Hinblick auf die Beteiligung der verschiedenen relevanten Interessengruppen bzw. verschiedenster Erfahrungskompetenzen als auch auf die Integration der Genderperspektive bei der Konzeption und Anwendung der Instrumente untersucht und, wo nötig, umgestaltet werden (z.B. neue Beteiligungsformen). Explizit müssen Genderproblemlagen bereits bei der Situationsanalyse eingebracht werden.
- Es muss gewährleistet sein, dass bei allen Beteiligungsprozessen die EntscheidungsträgerInnen sowie die koordinierenden Personen über Genderexpertise verfügen.
- Alle Beteiligungsprozesse müssen eine geschlechterparitätische Besetzung aufweisen. Beispielhaft sei hier auf ein schwedisches Gesetz verwiesen, das besagt, dass Entscheidungen nur dann Gültigkeit haben, wenn die entscheidenden Gremien zu mindestens mit jeweils 40% Frauen und Männern besetzt sind.
- Vernetzungs- und Koordinierungsstrukturen zur geschlechterparitätischen Beteiligung bzw. zur Beteiligung von Frauen müssen kontinuierlich gefördert werden. Andere Strukturen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, müssen dem Gender Mainstreaming verpflichtet werden. Grundsätzlich müssen ausreichend finanzielle Ressourcen für partizipative Prozesse bereitgestellt werden.
6. Gleichberechtigter Zugang zu und Verfügungsgewalt über Ressourcen
Was sagt die Aktionsplattform im Kapitel K zu diesem Themenbereich?
Die Zielsetzungen der Aktionsplattform beziehen sich auf den gleichberechtigten Zugang zu und die gleichberechtigte Verfügungsgewalt über (Art. 256 g, vgl. auch Art. 256 b) städtische und ländliche Infrastruktur (Verkehrswegenetz, ÖPNV, Kindertagesstätten, etc.), natürliche Ressourcen (Luft, Wasser, Energie, etc.) und Information, Bildung und technische Beratung (s. Punkt 4). Nicht explizit erwähnt werden im Kapitel K “Gemeinwirtschaftliche Ressourcen” (staatliches oder kommunales Eigentum), die aber dringend in die Betrachtung einbezogen werden müssen.
Was wurde in Deutschland in diesem Bereich umgesetzt? Welches waren fördernde, welches hemmende Faktoren?
Grundsätzlich muss festgestellt werden, dass die gegenwärtigen Entwicklungen zur Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen und Liberalisierung der Märkte (Wasser, Energie, Verkehr) tendenziell dazu führen, dass der Zugang für Frauen (und viele Männer) zu den Dienstleistungen und ihre Ein-flussnahme auf deren Planung erschwert wird. Von “partizipativer Bedarfsermittlung” sind wir hier weit entfernt.
Hemmende Faktoren: Nicht nur in Deutschland wird die Erfahrung gemacht, dass die Privatisierungen öffentlicher Dienstleistungen (Energieversorgung, Wasserver- und entsorgung, ÖPNV) zu signifikant höheren Preisen für die entsprechenden Serviceleistungen führen. Häufig werden zwar die Kosten für
GroßverbraucherInnen massiv gesenkt, private Haushalte und Kleingewerbebetriebe jedoch haben diese Kostensenkung mitzutragen. Aufgrund der unterschiedlichen Verfügung über finanzielle Ressourcen von Männern und Frauen führt dies letztlich auch zu unterschiedlichem Zugang zu diesen Versorgungsleistungen. Hinzu kommt eine starke Monopolisierungstendenz, derzeit sichtbar bei der Energie- und Wasserversorgung, die dazu führen, dass lokale Versorger (Stadtwerke) den Marktkonzentrationen nicht mehr standhalten können. Damit verringern sich auch die Einflussmöglichkeiten von Frauen, die traditionell auf der lokalen Ebene am größten sind.
Was muss getan werden, um die Umsetzung in Zukunft effektiver und nachhaltiger zu gestalten?
- Umweltpolitik muss so gestaltet werden, dass sie “umweltlichen Ungerechtigkeiten” aktiv entgegenwirkt. Eine Voraussetzung für Environmental Justice, die die Gendergerechtigkeit mit einschließt, ist die Sicherung demokratisch-parlamentarischer Kontrolle über “Versorgungsinfrastruktur”. Ein Recht auf infrastrukturelle Versorgung (incl. einer Mindestqualität der Versorgungsgüter) muss gesetzlich verankert werden.
- Es gibt kaum gender-disaggregierte Daten zu Ressourcenzugang und -nutzung im Norden. Der diesbezügliche Forschungsbedarf ist entsprechend groß und muss gezielt befriedigt werden. Die Nord-Süd-Dimension muss in die Ressourcendiskussion einbezogen werden und die Auswirkungen von Ressourcenverbrauch hier auf Menschen- und Arbeitsrechte von Frauen und Männern in Ländern des Südens Entscheidungsrelevanz bekommen.
- Die Folgen von Privatisierung und Monopolisierung von Versorgungsleistungen (z.B. Energie, Wasser, Verkehr) müssen aus der Genderperspektive untersucht und ggf. muss mit politischen Programmen gegengesteuert werden.
- Die betriebswirtschaftliche Betrachtung von Ressourcen, die für die Grundversorgung der Bevölkerung essenziell sind (Wasser, Energie,…), muss transparent gemacht und in einen sozial-ökologischen Kontext gestellt werden. Vor jeglicher Art von Privatisierung von Ressourcen, die der Grundversorgung dienen, muss eine gemeinwirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt werden, die die langfristigen Auswirkungen mit in Betracht zieht.
- Konzepte wie das der “Global Public Goods” und Abkommen wie die “Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women” CEDAW dürfen nicht auf der internationalen Ebene bleiben, sondern müssen auf die nationale Ebene übersetzt werden. Die jeweilige Umsetzung bzw. Berücksichtigung in nationaler Umweltpolitik muss diskutiert und konkretisiert werden. Hier sind die entsprechenden Ministerien in der Verantwortung.
Ein sehr wichtiges Thema bleibt in Kapitel K unerwähnt: das Thema “Frauen und Umwelt in Wirt-schaft und Handel”. Frauenverbände, Behörden, Nichtregierungsorganisationen und der privatwirtschaftliche Sektor sollten Codes of Conduct (weiter-)entwickeln, die konkret das Thema “Frauen und Umwelt in Wirtschaft und Handel” betreffen (Beispiel: Clean Clothes Campaign). Sie sollten sich zu ihrer Einhaltung verpflichten und ein entsprechendes Monitoring durchführen. Dies darf sich nicht nur auf die Produktion in Deutschland beschränken, sondern muss sich auch auf Importbestimmungen (geschlechtergerechte Handels- und Zollpolitik) auswirken. Dies heißt insbesondere, dass Produkte, die im Ausland hergestellt werden und bei deren Herstellung Frauen (wie auch Männer) gesundheits-schädigenden Substanzen ausgesetzt sind bzw. unter umweltschädigenden Produktionsbedingungen gearbeitet wird oder bei deren Produktion Geschlechterungerechtigkeit verstärkt wird, nicht importiert werden dürfen. Zumindest aber kann über eine entsprechende Kennzeichnung die VerbraucherInnen-verantwortung zur Sicherung von Umweltstandards und Menschen- und Arbeitsrechten gesteigert werden.