Rundbrief II/2008 Patentiert! Kontroversen um Geistige Eigentumsrechte

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Rundbrief II/2008 Patentiert! Kontroversen um Geistige Eigentumsrechte

 

Bei den geistigen Eigentumsrechten hört der Spaß auf – nicht nur bei den Verhandlungen im Rahmen der Biodiversitätskonvention. Auch beim Saatgut oder der Versorgung weniger zahlungskräftiger Bevölkerungsgruppen mit bezahlbaren Medikamenten stoßen wir immer wieder auf das Problem, dass für eine nachhaltigere Politik der zunehmend aggressiver vorgetragene Anspruch von Konzernen auf private Eigentumsrechte als einer der härtesten »roadblocks« im Weg steht. Eines der zentralen, aber in der Öffentlichkeit kaum beachteten Themen der Heiligendamm-Agenda der Bundesregierung beim letztjährigen G8-Gipfel war die verbesserte Durchsetzung des Schutzes geistiger Eigentumsrechte.

 

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Beschreibung

Bei den geistigen Eigentumsrechten hört der Spaß auf – nicht nur bei den Verhandlungen im Rahmen der Biodiversitätskonvention. Auch beim Saatgut oder der Versorgung weniger zahlungskräftiger Bevölkerungsgruppen mit bezahlbaren Medikamenten stoßen wir immer wieder auf das Problem, dass für eine nachhaltigere Politik der zunehmend aggressiver vorgetragene Anspruch von Konzernen auf private Eigentumsrechte als einer der härtesten »roadblocks« im Weg steht. Eines der zentralen, aber in der Öffentlichkeit kaum beachteten Themen der Heiligendamm-Agenda der Bundesregierung beim letztjährigen G8-Gipfel war die verbesserte Durchsetzung des Schutzes geistiger Eigentumsrechte.

 

Dahinter steckt die Wahrnehmung, dass die alten Industriestaaten die Wettbewerbsvorteile aufstrebender Schwellenländern bei der traditionellen Massenproduktion von Industriegütern kaum kompensieren können, und daher in anderen Bereichen die Nase vorn haben müssen, etwa bei Forschung und Innovation. Und dafür ist eine ambitionierte Agenda zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte, im Politjargon mit IPR abgekürzt, unverzichtbar. So nachvollziehbar das auch sein mag – immer wieder stoßen wir aber bei den Verhandlungen über Umwelt und Entwicklung auf enorme Hindernisse, die diese von Wirtschafts- und Justizministerien der G8-Staaten verfolgte Politik aufwerfen. Wenn etwa nach wie vor diese Ressorts verhindern, dass für ein wirksames Access-and-Benefit-Sharing Regime der Biodiversitätskonvention das Patentrecht geändert werden kann, können wir Biopiraterie letztlich nicht wirksam unterbinden. Patente können bisher auch angemeldet werden, wenn für die Erfindung erforderliche biologische Ressourcen unter Verstoß gegen die Biodiversitätskonvention angeeignet wurden. In anderen Lebensbereichen wäre so etwas nicht vorstellbar – wer sich weigert, anzugeben, woher die Mittel für den Kauf einer Immobilie kommen, bekommt dafür schließlich auch keine Wohnungsbauförderung. Um so besorgniserregender ist es, dass Konzerne wie der bekanntermaßen rücksichtslose Gentechnikkonzern Monsanto nun mit höchst dubiosen Methoden versuchen, Patente auf aller möglichen längst bekannten Lebensformen anzumelden. Aus NGO-Sicht zeigt dies, dass das Patentrecht nicht etwa immer weiter ausgeweitet werden muss, sondern vielmehr auf ein vernünftiges Maß zurückgestutzt werden muss. Nirgendwo zeigen sich die damit verbundenen Machtinteressen deutlicher als bei den WTO-Verhandlungen. Eine der härtesten Nüsse sind die Verhandlungen um Ausnahmeregelungen für das TRIPS-Abkommen für sogenannte Medikamenten-Generika. Dabei handelt es sich um Medikamente, die ohne die teils horrenden Patent-Lizenzgebühren hergestellt werden und damit beispielsweise für Millionen Aidskranke erst erschwinglich werden. Bei dieser Frage, bei der es buchstäblich um Leben oder Tod geht, haben die Entwicklungsländer gegen massivsten Widerstand vieler Industrieländer Ausnahmeregelungen im TRIPS-Abkommen durchgesetzt.

 

Welch enorme Lobbymacht die Pharmakonzerne haben, sieht man daran, dass Länder wie Brasilien oder Thailand, die diese Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen wollen, von den USA unter massivsten Druck gesetzt werden, und sowohl die USA wie auch die EU in bilateralen Handelsabkommen mit Entwicklungsländern regelmäßig versuchen, sogenannte »Trips-Plus«-Klauseln durchzusetzen, mit denen noch weit über das TripsAbkommen hinausgehende IPR-Ansprüche durchgesetzt werden sollen. Grund genug für die Redaktion des Rundbriefs, dieser brisanten Frage einen Schwerpunkt dieses Rundbriefs zu widmen. Dazu natürlich noch aktuelle Berichte von den Biodiversitätsverhandlungen und dem G8-Prozess

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