Bonn, 28.11.2006
Die Nichtregierungsorganisationen des Forums Umwelt und Entwicklung haben heute Einspruch gegen das Urteil der Welthandelsorganisation (WTO) im Gentechnikstreitfall eingelegt. In einem Brief, den sie an den Vorsitzenden des Berufungsgremiums der WTO-Streitschlichtung, den Inder A.V. Ganesan, richteten, kritisieren die Organisationen, dass das Urteil Umweltschutzprinzipien wie multilaterale Umweltabkommen unterläuft.
“Am heutigen Tag läuft die Einspruchsfrist im Streitfall ab. Dieses Urteil ist ein Skandal, es missachtet Leitprinzipien des Umweltschutzes und hebelt multilaterale Umweltschutzabkommen, wie das Protokoll über Biologische Sicherheit aus.” empört sich Jürgen Maier, Leiter der Projektstelle des Forums Umwelt und Entwicklung. “Mit unserem Brief wollen wir deutlich machen, dass eine deutliche Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa die Gentechnik in Lebensmitteln ablehnt und diese auch nicht durch die WTO-Hintertür auf den Teller bekommen möchte” ergänzt Jürgen Maier.
Das Urteil der ersten Instanz der WTO-Streitschlichtung war am 29. September veröffentlicht worden. Der Streitfall wird vor allem als ein Konflikt über das europäische Gentechnik-Moratorium gesehen: Zwischen 1999 und 2004 waren in der EU keine neuen gentechnisch veränderten Organismen zugelassen worden. Dagegen und gegen Gentechnikprodukt-Verbote von sechs EU-Mitgliedstaaten hatten die USA, Kanada und Argentinien vor der WTO geklagt. Die WTO-Richter befanden, dass keine der europäischen Maßnahmen mit dem WTO-Recht vereinbar sei. Die europäische Kommission verkündete daraufhin, dass das Urteil für sie lediglich von historischem Interesse sei, da das europäische Gentechnikmoratorium längst nicht mehr bestehe. Bereits während des Streitfalls wurden in der EU neue gentechnisch veränderte Organismen zugelassen. Die Brüsseler Behörde hat deshalb darauf verzichtet, Einspruch gegen die Entscheidung der ersten WTO-Instanz zu erheben.
In der Tat ist die Entscheidung historisch – leider in einem ganz anderen Sinne als es die Aussage der EU vermuten lässt. “Wer die gut 2.400 Seiten des Urteils studiert, wird feststellen, dass die WTO-Richter weit über das Moratorium hinaus Grundsatzentscheidungen zu Ungunsten des Umweltschutzes getroffen haben” erläutert die Politikwissenschaftlerin Stefanie Hundsdorfer, die für attac den Streitfall verfolgt. “Die drei WTO-Richter haben zwei zentrale Punkte des internationalen Umweltschutzes angegriffen: Zum einen haben sie das Vorsorgeprinzip, das seit 1992 in den EU-Verträgen als Leitprinzip der europäischen Umweltpolitik verankert ist, für nichtig erklärt. Zum zweiten haben sie im Konflikt zwischen Handelsrecht und internationalen Umweltabkommen eine weitreichende Entscheidung gegen den Umweltschutz gefällt: Die WTO-Richter stellten fest, dass das Protokoll über Biologische Sicherheit, das Staaten beim grenzüberschreitenden Handel mit gentechnisch veränderten Organismen zur Anwendung des Vorsorgeprinzips ermächtigt, im Streitfall keine Rolle spielt. Damit wird nicht nur dieses wichtige Umweltschutz-Protokoll, dem über 130 Staaten angehören, unterlaufen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass auch andere handelsrelevante Umweltabkommen wie zum Beispiel das Kyoto-Protokoll in zukünftigen WTO-Streitfällen dem Welthandelsrecht unterliegen” führt Stefanie Hundsdorfer aus.
Deshalb haben die Nichtregierungsorganisationen in ihrem Brief an den Vorsitzenden des WTO-Berufungsgremiums (WTO) A.V. Ganesan erklärt, dass sie das Urteil nicht akzeptieren. Aufgrund der Intransparenz des Verfahrens und der Ignoranz der WTO-Streitschlichtung gegenüber Umweltschutzbelangen sprechen sie der WTO das Recht und die Fähigkeit ab, Urteile in Konflikten zu fällen, die das Verhältnis von Welthandelsrecht und Umweltschutz betreffen.
Gentechnik-Streitfall: Keine Sicherheit mehr für das Biosafety-Protokoll