Heute ist der erste offizielle Verhandlungstag der 11. Ministerkonferenz (MC11) der WTO. Neben den Doha-Themen erhitzen insbesondere die neuen Themen die Gemüter. Doch nicht nur auf dem multilateralen Parkett, auch bi- und plurilateral ist die aktuelle Ausrichtung der internationalen Handelspolitik stark umstritten. Wir beobachten verschiedene Versuche, diese Politik zu re-legitimieren. Die EU-Kommission bemüht sich beispielsweise, durch den Vorschlag eines multilateralen Investitionsgerichthofs (MIC) oder durch die Debatte um mehr zahnlose Nachhaltigkeitskapitel die EU-Handelspolitik wieder salonfähig zu machen. Auch kursieren derzeit Vorschläge bei der Modernisierung des EU-Chile Abkommens auch ein so genanntes Gender-Kapitel einzubringen. Ist die gemeinsame Erklärung zu Handel und Frauen (Joint Declaration on Trade and Women’s Economic Empowerment), die seit gestern anscheinend bereits die Sympathien eines Drittels der WTO-Mitglieder gewonnen hat, diesem Trend zuzuordnen?
Pinkwashing, whitewashing, brainwashing?
Handelsliberalisierungen betreffen Frauen und Männer unterschiedlich, das zeigen Studien, und sind seit langem eingeführte Argumente nicht nur feministischer ÖkonomInnen. Aber die Erklärung zu Handel und Frauen der MC11 erkennt die negativen Einflüsse der WTO auf Frauen nicht an. Dabei geht es beispielsweise um den Zugang zu Medikamenten, Arbeitsplatzverlusten durch Zollsenkungen oder den erhöhten Druck auf Kleinbäuerinnen bis hin zur Existenzaufgabe.
Stattdessen führt die Erklärung lieber wolkige Aussagen an, dass inklusive Handelspolitik dazu beiträgt, die Geschlechtergerechtigkeit und wirtschaftliche Selbstbestimmung der Frauen zu verbessern. Dies wiederum hätte dann einen positiven Einfluss auf das Wirtschaftswachstum und würde helfen Armut zu reduzieren.
Aber inklusive Handelspolitik? Ist die WTO wirklich ein inklusiver Rahmen mit dem Ergebnis einer inklusiven Handelspolitik? Viele Beschlüsse sind doch darauf angelegt, dass sich einige Gruppen besser als andere stellen – insbesondere internationale Konzerne über schwächere Gesellschaftsgruppen. Zudem erscheint die Annahme, dass Handel geschlechterneutral ist und Freihandel gut für Frauen sei, doch etwas kurz gegriffen. Denn das Problem der gemeinsamen Erklärung zu Handel und Frauen liegt etwas tiefer: Nicht bindende Erklärungen der WTO oder auch Kapitel in bilateralen Abkommen sind zwar eine schöne Erzählung, gehen aber das Grundproblem eines Systems, das Menschen und insbesondere Frauen ausbeutet, nicht an. Daher ist eher zu befürchten, dass die Erklärung, wie auch Gender-Kapitel in bilateralen Abkommen dazu dienen, den Rest des Abkommens bzw. die neuen Themen der WTO zu legitimieren. Die gemeinsame Erklärung schlägt beispielsweise verschiedene Arbeitsgruppen für die Bereiche Finanzen, Kleine und Mittlere Unternehmen oder auch öffentliche Beschaffung vor. In der Tradition der WTO können allerdings aus Arbeitsgruppen schnell Verhandlungsvorschläge werden. Auch könnte die Argumentation der Erklärung aktuelle Vorstöße zu z.B. e-commerce stützen: Beschränkungen für die Teilnahem von Frauen am Handel müssen aufgehoben werden und mangelnde e-commerce-Regeln könnten dazu gehören. Diese Argumentationslinie ist mit Blick auf die neuen Themen der WTO auch für die anderen Studiengruppenvorschläge denkbar. Eine harmlose Erklärung mit blumiger Absicht kann also schnell ein scharfes Schwert für die Vertiefung der neoliberalen Konzernagenda werden – multi- wie auch bi- und pluritlateral.
Aus Buenos Aires: Alessa Hartmann & Nelly Grotefendt