Hintergründe zum neuen Streitfall Vattenfall gegen Deutschland (II)
Das schwedische Energieunternehmen Vattenfall hat angekündigt, wegen des in Deutschland beschlossenen Atomausstiegs ein internationales Schiedsgerichtsverfahren (Investor-Staat-Schiedsverfahren) gegen die Bundesregierung anzustreben. Vattenfall beruft sich auf seine Rechte aus dem Energiecharta-Vertrag, einem internationalen Handels- und Investitionsabkommen im Energiebereich. Dieser Vertrag gibt, so wie viele internationale Investitionsschutzabkommen, ausländischen Investoren das Recht, ohne Einbeziehung staatlicher Gerichte des Gastlandes direkt vor ad hoc eingesetzten internationalen Schiedsgerichten gegen staatliche Maßnahmen zu klagen. Wegen der Stilllegung der AKWs Krümmel und Brunsbüttel wird Vattenfall voraussichtlich deutlich über 1 Mrd. Euro Schadensersatz verlangen. Der vorliegende Text soll der interessierten Öffentlichkeit und politischen Entscheidungsträgern das Verständnis dieses Falles und seines investitionsschutzrechtlichen Kontextes erleichtern. Dazu erläutern wir den Hintergrund des Konfliktes (inklusive des ersten Schiedsgerichtsverfahrens Vattenfall I gegen Deutschland aus den Jahren 2009-2011) sowie zentrale Elemente des internationalen Investitionsschutzrechts, auf die sich Vattenfall voraussichtlich berufen wird. Zum Vergleich mit der innerdeutschen Rechtssituation blicken wir auf die anstehende Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Atomausstiegs. Abschliessend gehen wir kurz auf einige grundsätzliche Fragen und Reformbedarfe ein, die sich im Verhältnis zwischen internationalem Investitionsschutzrecht (inkl. Schiedsverfahren) und gemeinwohlorientierter Politik ergeben.
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