Noch bis morgen tagt die Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD), die COP 12. Der Schwerpunkt liegt auf einer Halbzeitbilanz der Umsetzung des Strategischen Plans für Biodiversität 2011-2020. Auch die Verankerung des Biodiversitätsschutzes im Rahmen der Post-2015-Agenda ist Thema und wird im Rahmen der Gangwon-Erklärung aufgegriffen, die heute im Rahmen des Ministersegments verabschiedet werden soll. In einem Briefing Paper argumentieren Simone Lovera von der Global Forest Coalition and Sobrevivencia-Paraguay und Friedrich Wulf von Friends of the Earth Europe, dass Biodiversitätsschutz im aktuellen SDG-Entwurf nur selektiv verankert sei, durch verschiedene sektorale Ziele (z.B. im Bereich der Landwirtschaft) konterkariert werde und die Rolle und Rechte lokaler Gemeinschaften ausgeblendet würden. Über aktuelle Entwicklungen auf der COP 12 – auch im Hinblick auf die Einbindung der biologischen Vielfalt in die Post-2015-Agenda – berichtet Christian Schwarzer, Jugendbotschafter für die UN-Dekade zur biologischen Vielfalt, auf der Homepage des Forums Umwelt und Entwicklung.
Auf EU-Ebene fanden vorgestern erste Beratungen zu den Ratsschlussfolgerungen zur Post-2015-Agenda statt (Entwurf siehe Anhang). Eine gemeinsame Position scheint schwierig, da die EU-Mitgliedsstaaten den SDG-Vorschlag der Open Working Group (OWG) unterschiedlich bewerten. Während die Bundesregierung diesen beibehalten möchte, pocht z.B. Großbritannien stark darauf, die Anzahl der Ziele zu reduzieren (und damit Umwelt- und Nachhaltigkeitsvorgaben möglichst kleinzuhalten). Entsprechend wird im Entwurf der Ratsschlussfolgerungen einerseits die Ausgewogenheit des OWG-Vorschlags begrüßt und dessen Beitrag für ein neues universelles Zielsystem gewürdigt, andererseits wird die Notwendigkeit eines klaren, prägnanten und kommunizierbaren Rahmenwerks hervorgehoben. Inhaltliche Akzente setzt der Ratsschlussfolgerungen-Entwurf in der Forderung einer stärkeren Berücksichtigung der Bereiche Migration/Mobilität, Empowerment von Frauen/Mädchen sowie friedliche Gesellschaften/Rechtsstaatlichkeit. Eine Referenz zu den Rio-Prinzipien findet sich im Entwurf ebenso wenig wie ein Bekenntnis zum 0,7%.Ziel. Auch das Europäische Parlament wird auf die Kommissions-Mitteilung von Juni reagieren und einen Initiativbericht verabschieden. Der Entwurf des zuständigen Berichterstatters (Davor Stir, EVP) liegt bereits vor.
Auf nationaler Ebene wird sich die Bundesregierung bis Ende des Jahres erneut zum Post-2015-Prozess positionieren. Parallel dazu geht der BMZ-Dialogprozess zur Zukunftscharta in die Endphase. Ein erster Entwurf der Charta wurde vom BMZ inzwischen präsentiert, nun soll das Dokument finalisiert und am 24. November an die Bundeskanzlerin übergeben werden. Matthias Böhning, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen, kritisiert in einem Beitrag die mangelnde Verknüpfung des Zukunftscharta-Prozess mit der deutschen Positionierung im Post-2015-Prozess.
Abschließend noch der Hinweis auf zwei aktuelle Publikationen: Ein gemeinsames Policy Brief des Institute for the Advanced Study of Sustainability der United Nations University, des Tokyo Institute of Technology, des Earth System Governance Projects und weiteren Forschungsinstituten zeigt auf, dass der SDG-Vorschlag der OWG Prinzipien inklusiver Entwicklung nicht ausreichend berücksichtigt. Marianne Beisheim von der Stiftung Wissenschaft und Politik hat Vorschläge für die Ausgestaltung des Review-Mechanismus für die Post-2015-Ziele nachhaltiger Entwicklung.
Von Cathrin Klenck