Die Patentierung von Lebewesen oder genetisch manipulierten Organismen wurde in den vergangenen Jahren überwiegend aufgrund ethisch-moralischer Fragen in der Öffentlichkeit sehr kontrovers diskutiert. Die vorliegende Studie konzentriert sich jedoch weitgehend auf die Auswirkungen der zunehmenden Praxis, landwirtschaftliche Nutzpflanzen dem Patentrecht zu unterwerfen. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang die Welthandelsorganisation WTO und ihr Abkommen über handelsbezogene Aspekte geistiger Eigentumsrechte (TRIPS), das die Mitgliedsstaaten zu einem relativ weitgehenden Patentschutz zwingt. Betroffen hiervon werden in den nächsten Jahren insbesondere die Bauern in den Entwicklungsländern sein.
Welche Konsequenzen hat dies für die Ernährungssicherheit in den Entwicklungsländern? Wem nützen solche weitgehenden Patentierungsrechte für Pflanzensorten? Welche Alternativen sind in einer Reform des TRIPS-Abkommens denkbar? Diesen komplexen und brisanten Fragenkomplex will die vorliegende Studie, die vom Autor Achim Seiler im Auftrag der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) erstellt worden ist, aufgreifen, damit auch eine informierte Öffentlichkeit zu diesen Fragen Stellung beziehen kann.
Zum Inhalt: Das TRIPS-Abkommen verpflichtet die Mitglieder der WTO zur Harmonisierung ihrer Instrumente und Implementierung hoher Standards zum Schutz geistigen Eigentums und zur Ausdehnung dieses Schutzes auf Innovationen auf allen Gebieten der Technik. Die im internationalen Kontext umstrittenste Bestimmung ist die den Entwicklungsländern aufgezwungene Verpflichtung, künftig für Innovationen aller Technikfelder sowohl Produkt- wie Verfahrenspatentschutz bereitzustellen. Eine Folge der Ausdehnung des Produktpatentschutzes kann z.B. der deutliche Anstieg der Kosten in der Gesundheitsversorgung sein, da fortan ein Stoffpatentschutz auch auf Medikamente gewährleistet sein muss und preiswerte Produktimitationen durch überteuerte Lizenzgebühren unmöglich gemacht werden.
Die TRIPS-Bestimmungen sehen auch vor, dass der Patentschutz auch auf lebende Materie ausgedehnt wird. Dies umfasst die Patentierung von Mikroorganismen, mikrobiologischen und nicht-biologischen Verfahren. Die patentierbaren Gegenstände und die Ausnahmemöglichkeiten sind im Art. 27.3 geregelt und waren von Anfang an sehr umstritten. Da durch die Bestimmungen Dritten die Nutzung, der Umgang, aber auch die Weiterentwicklung der geschützten Erfindungen zu kommerziellen Zwecken verboten werden kann, besteht die Gefahr, dass etablierte landwirtschaftliche Praktiken, wie z.B. die Wiederaussaat von Erntegut im Folgejahr, künftig von der Genehmigung durch die Patentinhaber abhängig gemacht wird.
Die 64-seitige Broschüre fasst zunächst essentielle Bestimmungen des TRIPS-Abkommens zusammen, indem auf die einzelnen Teile des Abkommens genauer eingegangen wird. Das zweite große Kapitel benennt die Problemfelder, die im Spannungsfeld ökonomischer Interessen auftreten. Hier wird vor allem auch auf die konträren Interessenslagen und Bedürfnisse eingegangen, die zwischen Industrie- und Entwicklungsländern bestehen. Im weiteren Verlauf werden die Handlungsmöglichkeiten der Entwicklungsländer skizziert, insbesondere mit Blick auf den Art. 27.3 (b), der die Ausnahmemöglichkeiten zur Anwendung des Patentschutzes auf lebende Materie regelt. Das abschließende Kapitel setzt sich mit den Voraussetzungen für die Verbesserung der politischen Handlungsspielräume auseinander.
Sprachen: deutsch
Format: Din A4, 64 Seiten
Preis:Â 3,- Euro
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