Derzeit kommen in Buenos Aires die 164 Mitglieder der WTO zusammen, um über die weitere Ausgestaltung zu verhandeln. Dabei stehen dieses Mal neben den Doha-Themen, auch genannt die Doha-Development-Agenda, auch der Wunsch auf der Liste über die so genannten neuen Themen zu diskutieren und ggf. zu verhandeln.
Eines dieser neuen Themen ist Investionserleichterung – Investment Facilitation.
Schon beim Wort Investitionen schellen die Alarmglocken. Zu Recht. So sind doch die Sondergerichte für Konzerne und die weitreichenden Konzernsonderrechte in Abkommen wie TTIP oder CETA zu einem der Hauptstreitpunkte über die Ausrichtung der EU-Handelspolitik geworden.
Es herrscht sowohl in der EU, aber auch international Streit darüber, wie in diesem Themenbereich weiter zu verfahren ist. Einige Staaten, wie beispielsweise Ecuador oder Südafrika, haben ihre bilateralen Investitionsabkommen aufgekündigt, da sie nicht dazu führten, dass mehr ausländische Investitionen im Land getätigt wurden, sondern die kostenspieligen Klagen eher eine Belastung für die öffentlichen Haushalte waren.
Gleichzeitig versucht die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag zu einem Multilateralen Investitionsgerichthof (MIC) das System der Konzernklagen zu re-legitimisieren. Dabei birgt der Vorschlag lediglich prozdurale Verbesserungen – die substantiellen Konzernrechte bleiben aber weiterhin in ihrer ursprünglichen Form bestehen. Der MIC würde Konzernrechte international festschreiben und zementieren.
Investitionsschutz – Meister der Tarnung
Auch innerhalb der WTO gibt es eine lange Geschichte zum Themenkomplex Investitionen. Seit 1996 (zur Zeit der WTO-Ministerkonferenz in Singapur) drängen viele Länder darauf, den Investitionsschutz auf die Agenda der WTO aufzunehmen. Insbesondere Entwicklungsländer haben sich darufhin jahrzehntelang den multilateralen Verhandlungen zu diesem Thema widersetzt. Doch in diesem Jahr ist die Frage der Investitionen als Investitionserleichterungen trotz der Einwände beispielsweise Indiens wieder auf die Tagesordnung gekommen. Zunächst fast unschuldig getarnt als „Erleichterung“ und scheinbar rein auf innerstaatliche Regulierung bezogen, bzw. lediglich darauf aus ein einheitliches Rahmenwerk zu schaffen, um ausländische Direktinvestitionen zu erleichtern. Also soll es vor allem um Hilfe für insbesondere Entwicklungsländer gehen, um diese fit für ausländische Direktinvestitionen zu machen. Und wer kann schon gegen Entwicklung sein? Immerhin ist das eine Forderung die schnelle Sympathien sichert. Aber genau da liegt die Gefahr.
Der Teufel liegt im Detail
Zwar sagt der derzeitige Vorschlag zu Investitionserleichterungen für Entwicklung zur MC11 ausdrücklich, dass es nicht um Investitionsschutz oder ISDS (Investor-State-Dispute-Settlement) gehen soll, aber gleichzeitig ist der Beginn neuer Verhandlungen zu Investitionen ein Einfallstor für eben diese Forderungen. Und es liegen bereits Verhandlungsforderungen von Russland und anderen WTO-Mitgliedern vor, genau diese Themen wieder innerhalb der WTO zu platzieren. Die Tendenz eine Koalition der Willigen zu bilden, um das Thema plurilateral voranzubringen ist wie zum beispiel bei TiSA ist denkbar. Dies wäre brandgefährlich und gegenläufig zu den Versuchen einiger Länder Alternativen zu implemtieren. Zudem unterläuft es die Forderungen der Zivilgesellschaft endlich einen grundlegenden Wandel in der Handelspolitik anzugehen.
Aus Buenos Aires: Nelly Grotefendt & Alessa Hartmann