Positionspapier

Mittwoch, 06. April 2011 Kategorie: Handel

Geschäftsinteressen vor Menschenrechte. Das EU-Freihandelsabkommen mit Kolumbien


Herausgegeben von: Forum Umwelt und Entwicklung, MISEREOR e.V., Oxfam Deutschland e.V., PowerShift e.V., Seattle to Brussels Network, WEED e.V.

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Am 19. Mai 2010 wurde das Freihandelsabkommen zwischen Peru, Kolumbien und der Europäischen Union (EU) auf dem EU-Lateinamerika-Gipfel in Madrid un
terzeichnet.  Damit  es  in  Kraft  treten  kann,  müssen  jedoch das  Europäische  Parlament  sowie  der  kolumbianische  und der peruanische Kongress noch zustimmen. Auch die nationalen  Parlamente  der EU-Mitgliedsstaaten  werden  aller Voraussicht nach über das Abkommen abstimmen. Die entscheidende parlamentarische Debatte um die Ratifizierung wird im Frühjahr 2011 erwartet. Das jetzt vorliegende Freihandelsabkommen ist das Ergebnis mehrjähriger Verhandlungen, die anfangs ein sogenanntes Assoziationsabkommen mit Bolivien, Peru, Ecuador und Kolumbien zum Ziel hatten. Neben dem eigentlichen Herzstück  –  dem  Freihandel  –  ging  es  um  die  Förderung  des politischen  Dialogs  und  um  Entwicklungszusammenarbeit.
Schnell zeichneten sich aber unterschiedliche Auffassungen über Inhalt und Ziele des Abkommens ab. Eine Einigung mit den vier Andenländern erschien der EU nicht möglich. Sie schloss daraufhin Bolivien von den Verhandlungen aus. Mit Kolumbien, Peru und Ecuador wurde zwar weiterverhandelt – jetzt allerdings ging es der EU nur noch um ein Handelsabkommen. Die beiden anderen im Assoziationsabkommen vorgesehenen  Säulen  fielen  vollständig  unter  den  Tisch. Ecuador zog sich deshalb im Juli 2009 aus den Gesprächen
zurück.

Empfehlungen:

Wir fordern die Parlamentarier auf, das vorliegende EU-Kolumbien-Abkommen  aus  den  hier  dargelegten Gründen in der vorliegenden Fassung nicht zu ratifizieren. Das  Abkommen  ist  als  gemischtes  Abkommen  zu  werten und  eine  vorzeitige  Implementierung  ist  abzulehnen,  damit nicht Fakten geschaffen werden, die den parlamentarischen Debatten   und   den Entscheidungen   in   den   einzelnen Mitgliedsstaaten vorgreifen.
Wir    fordern    das    Parlament    auf,    eine    umfassende menschenrechtliche   Folgenabschätzung   des   Abkommens vorzunehmen,  welche  sowohl  die  politischen  als  auch  die wirtschaftlichen,  sozialen  und  kulturellen  Menschenrechte umfasst.


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