Position: Kein Investitionsabkommen in der WTO
KEINE NEUEN RECHTE FÜR KONZERNE IN CANCUN
Vom 10.-14. September 2003 tagt die Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) in Cancun, Mexiko. Dort wird auch darüber entschieden, ob die WTO ein Investitionsabkommen verhandeln wird - und in Zukunft auch in diesem Bereich international klar den Ton angibt. Ein Investitionsabkommen würde eine große Ausweitung der Macht und des Einflusses der WTO bedeuten.
Der BUND lehnt die Aufnahme von Investitionsverhandlungen innerhalb der WTO entschieden ab. Eine Wiederbelebung des Multilateral Agreements on Investment (MAI), das die globale Zivilgesellschaft 1998 bei der OECD zu Fall brachte, darf es bei der WTO und in Cancun nicht geben!
Die EU - unterstützt auch von der deutschen Bundesregierung, insbesondere dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) - ist die treibende Kraft für ein Investitionsabkommen. Sie hat immensen Druck auf Entwicklungsländer ausgeübt, um das Thema in Cancun auf die Tagesordnung zu setzen. Kanada, Japan und Korea unterstützen diesen Vorschlag ebenfalls. Ein Grossteil der Entwicklungsländer - allen voran Indien - wehrt sich aber gegen ein solches Abkommen. Die Vereinigten Staaten befürworten zwar grundsätzlich ein Abkommen, behandeln das Thema aber nicht prioritär.
Investitionsabkommen: Gefahren für Mensch und Umwelt - Privilegien für Investoren!
Ein Investitionsabkommen innerhalb der WTO würde auf den Grundprinzipien der WTO - Marktzutritt, Meistbegünstigung und Inländerbehandlung - aufbauen. Diese Grundprinzipien schränken das Recht von Staaten ein, soziale und ökologische Auflagen zu machen. Da die Abkommen der WTO quasi irreversibel sind, hätten die Regierungen dann kaum eine Möglichkeit, getroffene Entscheidungen zu korrigieren.
Bisher nutzen Investitionsabkommen einseitig den Investoren, insbesondere den großen Konzernen der Industriestaaten. Das zeigen bereits bestehende regionale und bilaterale Investitionsabkommen, wie beispielsweise das Nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA, oder die 130 deutschen bilateralen Investitionsabkommen (BITs). Die Rechte der Menschen auf eine intakte Umwelt, annehmbare Lebens- und Arbeitsbedingungen und Selbstbestimmung werden hingegen durch diese Abkommen untergraben:
- Investitionsabkommen hemmen in ihrer jetzigen Form die individuelle Entwicklung der betroffenen Länder und gefährden lokale und regionale Wirtschaftskreisläufe. Sie schmälern die Fähigkeit der Gastländern, Investitionen, die gezielt die nationale Entwicklung fördern, sicherzustellen. Investoren dürfen beispielsweise aufgrund bestehender Abkommen nicht gezwungen werden, lokale Zulieferfirmen, lokale Partner oder lokale Angestellte zu nutzen. Auch ist untersagt, die Konzerne zu verpflichten, einen Teil des Gewinnes direkt in Standortgemeinden zu investieren - wie beispielsweise durch den Transfer umweltfreundlicher Technologien.
- Bestehenden Investitionsabkommen schränken die Möglichkeit von Staaten und Gemeinden ein, natürliche Rohstoffe durch Einschränkungen und Regulierungen effektiv zu schützen. Der Zugriff multinationaler Konzerne auf empfindliche Ökosysteme, wie beispielsweise Wälder oder Fischgründe kann kaum mehr verhindert werden. Werden zudem Enteignung und Kompensation streng geregelt, wie es etwa bei NAFTA der Fall ist, wird wirkungsvoller Naturschutz in Zukunft unbezahlbar.
- Nationale und lokale Regeln zum Schutz von Umwelt und Gesellschaft können mit einem "investor-to-state" Streitschlichtungsverfahren wirkungsvoll von multinationalen Konzernen angefochten werden (1). "Investor to state" Streitschlichtungsverfahren existieren bereits im NAFTA und werden von Taiwan auch für ein WTO Investitionsabkommen gefordert.
Die Profiteure eines Investitionsabkommens innerhalb der WTO wären daher nicht die Entwicklungsländer, sondern die großen Konzerne. Ihnen würde ein solches Abkommen in allen Mitgliedsstaaten mehr Rechte geben und den Zugang zu großen Absatzmärkten und billigen Rohstoffen vereinfachen.
Investitionen: Zu wessen Nutzen?
Die Befürworter eines Investitionsabkommen behaupten aber, dieses würde insbesondere Entwicklungsländern nützen. Ein Land mit einem liberalisierten Investitionsregime soll für Investoren attraktiver sein. Die Realität sieht anders aus. Die 300 bilateralen Investitionsabkommen, die von den ärmsten Ländern der Welt unterzeichnet wurden ändern nichts daran, dass diese Länder gerade mal 2% der globalen Investitionen in Entwicklungsländern anziehen. Andere Faktoren haben weitaus mehr Bedeutung bei Investitionsentscheidungen als der Grad der Liberalisierung: insbesondere die Existenz von Erdöl! Mehr als die Hälfte der Investitionen in Entwicklungsländern geht in die vier Länder, die besonders reich an Erdöl sind. Dagegen können auch (relativ) wenig liberalisierte Länder für Investoren äusserst attraktiv sein - zum Beispiel wenn sie, wie China, einen riesigen Zukunftsmarkt darstellen.
Das BMWA und andere Befürworter behaupten auch ein Investitionsabkommen würde Wirtschaftswachstum und Entwicklung bringen, für Technologietransfer sorgen und Arbeitsplätze schaffen. Ausländische Direktinvestitionen können unter Umständen für die Entwicklung eines Landes tatsächlich sinnvoll sein - insbesondere wenn sie in die nationale Entwicklungsstrategie des Landes eingebettet sind. All zu oft aber haben ausländische Direktinvestitionen nicht den Effekt, den sie versprechen, denn:
- Auslandsdirektinvestitionen schaffen nicht automatisch Arbeitsplätze. Vor allem in Lateinamerika, aber seit der Währungskrise auch in Südostasien, fließt Auslandskapital primär in den Kauf bestehender Firmen ("Mergers and Acquisitions") und in die Privatisierung von Staatsbetrieben. Dabei werden häufig Arbeitsplätze abgebaut! Alle transnationalen Konzerne zusammen beschäftigen in den Entwicklungsländern nur ca. 19 Millionen Menschen. In den Ländern des Südens sind aber 700 Millionen Menschen arbeitslos oder unterbeschäftigt und jedes Jahr drängen 38 Millionen junge Menschen neu auf den Arbeitsmarkt. Selbst eine dramatische Zunahme der Direktinvestitionen wird die Beschäftigungskrise des Südens nicht lösen. Dazu ist der Aufbau nachhaltiger lokaler und regionaler Wirtschaftskreisläufe unabdingbar.
- Auslandsdirektinvestitionen stellen oft eine starke Konkurrenz für lokale Firmen dar. Da Entwicklungsländer sich heute einen harten Wettbewerb um Investitionen liefern, werden große industrielle Investitionsprojekte durch massive Vorleistungen der Gastländer gefördert. Direkt wie indirekt werden Auslandsdirektinvestitionen oft massiv subventioniert ("corporate welfare"). Ein Beispiel sind Steuererleichterungen. Lokale Firmen haben im Gegensatz dazu oft keinen Zugang zu staatlicher Förderung.
- Ausländische Direktinvestitionen führen oft zu Kapitalabfluss, denn die Gewinne werden größtenteils außer Landes gebracht. Für jeden EURO, der in ein Entwicklungsland investiert wird, fließen im Schnitt 30 Cent in Form von Gewinnrückführungen wieder ab. In afrikanischen Ländern südlich der Sahara sind es sogar bis zu 75 Cent.
- In vielen Ländern fließt der überwiegende Teil der ausländischen Investitionen in den primären Sektor. Rohstoffe von transnationalen Konzernen abbauen zu lassen führt aber nicht zu Entwicklung! Unter den Ländern, die am abhängigsten vom Export mineralischer Rohstoffe sind, gibt es auffällig viele arme und ärmste Länder. Rohstoffexportierende Länder haben häufig ein sehr geringes Wachstum, denn Rohstoffpreise schwanken sehr stark und fallen langfristig im Vergleich mit Industriegütern. Außerdem sind die ökologischen Folgen dieser Exportproduktion oft verheerend (2) und die Rohstoffe sind nicht auf ewig verfügbar. Im Norden sichert der Import von Rohstoffen aus aller Welt zusätzlich die Aufrechterhaltung unseres nicht-nachhaltigen Lebensstils.
Die Auswirkungen einer Goldmine, einer Palmölplantage, einer Kleiderfabrik in einer steuerbefreiten Exportzone oder einer Produktionsstätte für Mikrochips sind sehr unterschiedlich. Kosten (auch ökologische Kosten!) und Nutzen von Investitionsprojekten sollten daher im Einzelfall genau geprüft werden. Es muss sichergestellt werden, dass sich die ausländischen Investitionsprojekte in eine regional angepasste Entwicklungsstrategie einfügen und die Empfängerländer Auflagen zum Schutz des lokalen Gewerbes, der Arbeitnehmer und der Umwelt machen können.Kein Investitionsabkommen durch die Hintertür!In der WTO internen Arbeitsgruppe "Handel und Investitionen" gab es bisher deutliche Meinungsverschiedenheiten zu einem Investitionsabkommen. Der Widerstand der Entwicklungsländer ist sehr stark. Die Europäische Union versucht es deshalb momentan mit einer anderen Taktik. Sie schlägt einen graduellen Prozess vor, wie auch schon bei den GATS-Verhandlungen. Ohne Ironie, nennt die EU diesen Ansatz den "bottom up" Ansatz. Durch ihn sollen Entwicklungsländer angeblich frei entscheiden können, ob sie geforderte Liberalisierungs- und Regulierungsverpflichtungen eingehen wollen oder nicht. Aufgrund des bestehenden Nord-Süd Machtgefälles ist es den Entwicklungsländern jedoch kaum möglich, sich dem Druck der Industriestaaten zu widersetzen. Trotz "bottom up" Ansatz werden sie daher auch sensitive Bereiche für Auslandsdirektinvestitionen liberalisieren. Der BUND lehnt dieses taktische Manöver der Europäischen Union daher ab und fordert die Bundesrepublik auf, ein Investitionsabkommen auch mit einem "bottom up" Ansatz abzulehnen. Hingegen sollte sie sich dafür einsetzen, dass "local-content-Massnahmen" (lokale Präferenzpolitik) für Entwicklungsländer wieder eingeführt werden dürfen, wie es zum Beispiel Indien und Brasilien gefordert haben. "Local-Content" Maßnahmen sind derzeit durch das Trade Related Investment Measures (TRIMs)-Akommen verboten.Sollte ein Investitionsabkommen innerhalb der WTO scheitern, besteht die Gefahr, dass dieses bereits bestehende WTO Abkommen zu handelsrelevanten Investitionsmaßnahmen (TRIMs) zu einem Investitionsabkommen ausgebaut wird. Diejenigen Regeln des TRIMs, die Regierungen in ihrer Fähigkeit einschränken, eine nachhaltige Entwicklung mit entsprechenden ökologischen und sozialen Grenzen national umzusetzen, sollten aufgegeben werden. Der BUND fordert die Bundesrepublik auf, sich dafür einsetzen, dass die Überarbeitung des TRIMs Abkommens (TRIMs Art. 9) nicht als Türöffner für ein neues Investitionsabkommen missbraucht wird. Insbesondere sollte die Bundesrepublik sicherstellen, dass das TRIMs nicht durch die Bereiche Investitionspolitik und Wettbewerbspolitik ergänzt wird. Die Bundesrepublik sollte sich zudem dafür einsetzen, dass alle TRIMs Regeln, die nationale und regionale Regeln zum Schutz der Gesellschaft und der Umwelt gefährden, aus dem TRIMs gestrichen werden.Das GATS als Mini-MAI - Keine Privatisierung des Dienstleistungssektors!Die WTO Mitgliedstaaten schreiben seit 2000 das Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (GATS) weiter fort. Das GATS-Abkommen beinhaltet auch das Erbringen von Dienstleistungen durch die kommerzielle Präsenz in einem anderen Land. Das GATS ist daher laut WTO das erste multilaterale Investitionsabkommen der Welt. Der Dienstleistungssektor umfasst all diejenigen wirtschaftlichen Tätigkeiten, die nicht mit Handel von Waren, Rohstoffen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu tun haben. Dazu gehören beispielsweise Banken, Tourismus, Telekommunikation, Transport, Bauwesen, Gesundheit, Energie und Umwelt. Der Wirkungsbereich des Abkommens soll auf Wunsch der Industriestaaten massiv ausgedehnt werden. Da der Dienstleistungssektor in den meisten Ländern den bedeutendsten Wirtschaftszweig darstellt, ist die Tragweite der WTO GATS-Verhandlungen besonders groß. Der weitverbreitete Glaube, dass der Handel mit Dienstleistungen im Gegensatz zum Handel mit Gütern ökologisch unbedenklich sei, entbehrt jeder Grundlage. Die Liberalisierung des Dienstleistungshandels kann negative Auswirkungen auf die Umwelt und Arbeitsbedingungen haben. So könnte beispielsweise die Liberalisierung des Transportsektors zu einer Verlagerung der Transporte von der Schiene auf die weniger umweltfreundliche Strasse oder den Luftverkehr haben. Beim Personenfernverkehr ist dieser Trend schon deutlich zu beobachten. Zudem können auch Gesetze und Regeln der WTO-Mitgliedstaaten, die nur indirekt mit Dienstleistungen in Verbindung stehen von diesem Abkommen betroffen werden. Quantitative Einschränkungen eines Landes, beispielsweise für touristische Infrastruktur, können durch das GATS angefochten werden. Der BUND fordert die sofortige Einstellung der GATS-Verhandlungen, mindestens solange nicht bewiesen werden kann, dass das GATS weder der Umwelt noch der sozialen Gerechtigkeit schadet. Die Bundesrepublik muss sich dafür einsetzen, dass die EU in Cancun keine weiteren Forderungen an die Entwicklungsländer stellt, bis zu einem bestimmten Datum weitere Liberalisierungsangebote zu machen.Die Alternative des BUND: Rechte für Menschen - Pflichten für KonzerneDer BUND fordert - wie weltweit Hunderte von NGOs und Gewerkschaften -in Cancun keine Ausweitung der Macht der WTO zuzulassen. Die Bundesrepublik muss ihre Unterstützung eines Investitionsabkommen innerhalb der WTO sofort aufgeben. Der BUND fordert statt eines WTO-Investitionsabkommens verbindliche internationale Regeln für Konzerne (3)! Die WTO ist nicht der richtige Ort für ein Investitionsabkommen. Die Vereinten Nationen sollten eine Konvention verabschieden, die Rechte und Pflichten von Investoren gleichermassen festlegt. Eine UN-Konvention zur globalen Unternehmensverantwortung inklusive -haftung ("corporate accountability including liability") sollte mindestens die folgenden Elemente enthalten:
1. Berichtspflicht für Firmen über die gesamten ökologischen und sozialen Folgen ihres Tuns.
2. Konsultationspflicht mit Betroffenen, die dem geplanten Projekt zustimmen müssen und für Beeinträchtigungen gerecht entschädigt werden müssen. Ausweitung der Haftpflicht auf Firmenchefs, sollte gegen nationale oder internationale Gesetze und Vereinbarungen verstoßen werden.
3. Globales Klagerecht für alle, die von Unternehmensaktivitäten betroffen sind. Betroffene müssen zu den Gerichten der "Heimatländer" der Konzerne Zugang bekommen und - wenn nötig - für ihre Klagen finanzielle Unterstützung.
4. ein Gemeinschaftsrecht auf Ressourcen. Gemeinschaften ("communities") sollen ein verbrieftes Recht auf all die Ressourcen, wie Wälder oder Bodenschätze, erhalten, die sie für eine gesunde und nachhaltige Lebensweise brauchen.
5. Hohe Standards für Unternehmensverhalten auf der Basis existierendem internationalen Recht (wie den ILO Standards) festlegen und dieses auch umsetzen.
6. Dazu eine klares Strafmass für Verstöße gegen die neue Konvention festlegen, wie z.B. Suspendierung einer Firma von den globalen Aktienmärkten. Ein ausreichend ausgestattetes Kontrollorgan ist notwendig. Seit dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung gibt es einen klaren Auftrag der globalen Staatengemeinschaft "Globale Regeln für Global Players" zu schaffen (4). Die Bundesregierung darf sich diesem Auftrag nicht länger verweigern.
Kontakt: Daniel Mittler, Referent für internationale Umweltpolitik, Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin, 030 275 86 -468, daniel.mittler@bund.net.
Vom 8.-15. September in Cancun unter 0173 923 4747 zu erreichen!
Der Autor ist Mitglied im Leitungskreis des Forums Umwelt & Entwicklung
(1)Siehe z.B. Friends of the Earth US und Public Citizen: NAFTA Chapter 11 Investor to State Cases: Bankrupting Democracy, www.citizen.org/documents/ACF186.PDF
(2) Für einige Beispiele siehe unsere Publikation: Natur in der Defensive, http://www.bund.net/lab/reddot2/pdf/natur_defensive.pdf
(3) Siehe dazu unser Positionspapier: Towards Binding Corporate Accountability, http://www.foei.org/corporates/towards.html
(4) Paragraph 49 des in Johannesburg verabschiedeten Aktionsplans besagt: "[Es] braucht sofortiges Handeln auf allen Ebenen um: basierend auf den Rio-Prinzipien aktiv die Unternehmensverantwortung voranzutreiben. Auch durch die Entwicklung und wirksame Umsetzung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Maßnahmen"





